Arbeitsstrafrecht

Das Arbeitsstrafrecht ist ein Unterfall des Arbeitsrechts. Es handelt sich jedoch um ein Spezialgebiet, welches alle Fälle von Fehlverhalten mit Bezug zum Arbeitsplatz erfasst. Es kommen Straftaten aber auch Ordnungswidrigkeiten in Betracht. Dabei macht es keinen Unterschied, ob sich das Verhalten des Beschuldigten zum Nachteil des Arbeitnehmers oder zu Lasten des Arbeitgebers auswirkt.

Von besonderer Bedeutung ist sehr häufig der Vorwurf der Scheinselbstständigkeit. Oft sind sog. Solounternehmer von diesem Vorwurf betroffen. Wird im Rahmen einer Sozialversicherungsprüfung der Vorwurf der Beschäftigung von scheinselbstständigen erhoben, kann der Nachweis erhebliche sozialversicherungs- und steuerrechtliche sowie strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Insbesondere kommen „Steuerhinterziehung“ § 370 AO und die „Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen“ nach § 266a StGB in Betracht. Beide Straftaten betreffen den Arbeitgeber.

Im Bereich des Arbeitsstrafrechts ist zudem immer wieder von Relevanz der Vorwurf der illegalen Arbeitnehmerüberlassung bzw. Arbeitnehmerentsendung.

Sobald es zu schwerwiegenden Arbeitsunfällen kommt, werden nicht nur Berufsgenossenschaften, sondern auch die Polizei und die Staatsanwaltschaft aktiv. Im Rahmen eines eingeleiteten Ermittlungsverfahrens wird der Verdacht der Nichteinhaltung von Sicherheitsvorschriften geprüft. Zudem wird untersucht, ob ein Organisationsverschulden auf der Leistungsebene in Betracht kommt.

Die Mandatsbearbeitung auf dem Spezialgebiet des Arbeitsstrafrechts erfordert zusätzliche Kenntnisse im Bereich des Sozialversicherungsrechts sowie des Steuerrechts, über die Herr Rechtsanwalt Michael Nowak verfügt. Wir beraten und unterstützen das betroffene Unternehmen ebenso wie die persönlich verantwortlichen Personen.

Wie im gesamten Bereich des Strafrechts, ist es auch im Gebiet des Arbeitsstrafrechts von besonderer Bedeutung, dass sobald ein Ermittlungsverfahren durch die Polizei, das Hauptzollamt oder das Finanzamt eingeleitet wurde, der Betroffene sich professioneller Hilfe bedient.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet des Arbeitsstrafrechts stehen wir Ihnen in dieser Phase zur Seite.

Selbstverständlich ist auch in diesem Bereich Vorsorge von entscheidender Bedeutung. Kommen Sie auf uns zu, wenn Sie prüfen möchten, ob Handlungsbedarf besteht.