Einkommensteuererklärung

Ab diesem Jahr bieten wir für unsere Mandanten – die Arbeitnehmer sind – an, bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung behilflich zu sein.

Voraussetzung hierfür ist, dass der Steuerpflichtige nur Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit hat. Eigens hierfür beschäftigen wir eine hochqualifizierte Steuerfachangestellte, die auf dem Gebiet des Einkommensteuerrechts über besondere Erfahrungen verfügt und sich stets in diesem Bereich fortbildet.

Eine Mitgliedschaft, wie sie bei einem Lohnsteuerhilfeverein erforderlich ist, stellt keine Voraussetzung dar, um unseren Dienst in Anspruch zu nehmen.

Denken Sie bitte daran, dass wenn Sie von Kurzarbeit betroffen waren, Sie dazu verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.