Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte von Autofahrern in Bußgeldverfahren
Das Urteil gibt Autofahrern die Möglichkeit, die Rohmessdaten von der Bußgeldstelle zu fordern und einzusehen.
Wer kennt es nicht? Kurz nicht aufgepasst und schon geblitzt. Aber ist die Messung überhaupt richtig erfolgt? Nicht selten kommt es vor, dass das Messgerät falsche Daten liefert, da es fehlerhaft bedient wurde oder aber eine nicht verwertbare Messung vorliegt.
Die Rechtslage hat sich für Autofahrer durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht deutlich verbessert. Bislang war es bei manchen Gerichten sehr umstritten, ob die Bußgeldstellen die Rohdaten der Messgeräte herausgeben müssen. Durch einen Spezialisten für das Verkehrsrecht kann ermittelt werden, ob ein Messfehler vorliegt. Dazu müssen die erforderlichen Rohmessdaten vorgelegt werden.
Das Urteil des Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12.11.2020, Az. 2 BvR 1616/18 hat Klarheit gebracht. Demnach haben Autofahrer einen Anspruch darauf, diese Rohmessdaten einsehen zu können.
Dieses Urteil in seiner Klarheit ist eine Sensation. Nun ist es möglich zu überprüfen, wie die Messergebnisse zustande gekommen sind. Dies war zuvor gar nicht bzw. nur bei manchen Gerichten möglich. Die Rechte der Autofahrer werden damit deutlich gestärkt. Dies hängt damit zusammen, dass im Rahmen eines Bußgeldverfahrens durch die Behörde bzw. durch das Gericht nur Einwendungen berücksichtigt werden, die geeignet sind Anhaltspunkte für eine Fehlmessung darzustellen. Solche Einwände können aber nur dann geltend gemacht werden, wenn dem Betroffenen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens die erforderlichen Rohmessdaten vorliegen.
Das Gericht prüft die Rohmessdaten jedoch nicht von selbst. Es ist entscheidend, dass diese Daten vom Experten für Verkehrsrecht rechtzeitig und wirksam angefordert werden. Hier ist Fachwissen und Erfahrung auf dem Gebiet des Verkehrsrechts gefragt. Nur wenn die Akteneinsicht rechtzeitig und formwirksam durch einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht beansprucht wird, bestehen Aussichten auf Erfolg.
Folgen für die Praxis
Für den Betroffenen eines Bußgeldverfahrens bedeutet dies, dass er sich so frühzeitig wie möglich an einen Spezialisten für Verkehrsrecht wenden muss, um seine Rechte und Chancen zu wahren.
Herr Rechtsanwalt Michael Nowak ist Ihnen gerne behilflich und steht bei Fragen zur Verfügung.
von Michael Nowak
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