Fachanwalt für Arbeitsrecht / Rechtsanwalt für Arbeitsrecht / Anwalt für Arbeitsrecht
Die fachkompetente Vertretung und Beratung von Mandanten im Arbeitsrecht durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht stellt die Hauptausrichtung der Kanzlei Nowak Rechtsanwälte / Fachanwälte für Arbeitsrecht dar. In dem umfangreichen Gebiet des Arbeitsrechts betreuen wir überwiegend Arbeitnehmer, Angestellte, Arbeiter, Geschäftsführer, leitende Angestellte sowie Betriebsräte, Personalräte und Sprecherausschüsse.
Das Arbeitsrecht ist davon geprägt, dass oftmals Existenzen bedroht sind. Umso entscheidender ist es, sich fachkompetenter und erfahrener Rechtsberatung zu versichern. Die Rechtsanwälte für Arbeitsrecht der Kanzlei Nowak Rechtsanwälte aus Krefeld sowie Ratingen bieten zielorientierte und erfolgreiche außergerichtliche Beratung und gerichtliche Vertretung an. Die Betreuung der Mandanten erfolgt durch den Fachanwalt für Arbeitsrecht in Krefeld und Ratingen, Michael Nowak und den Fachanwalt für Arbeitsrecht in Krefeld Jürgen Oehring. Bei beiden Rechtsanwälten für Arbeitsrecht aus Krefeld und Ratingen stellt das arbeitsrechtliche Mandat den Tätigkeitsschwerpunkt dar, so dass beide über die erforderliche Fachkompetenz und Erfahrung verfügen.
Kündigungsschutz und Kündigungsschutzklage
Insbesondere im Falle einer Kündigung können auf Arbeitgeberseite durch frühzeitige Beratung folgenreiche Fehler vermieden werden. Auf Seiten des Arbeitnehmers ist eine sofortige Beratung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht bei Erhalt einer Kündigung unerlässlich, um die dem Arbeitnehmer zustehenden Rechte zu wahren. So ist für die Erhebung der sogenannten Kündigungsschutzklage die Drei-Wochen-Frist zu beachten. Innerhalb dieser Frist von drei Wochen muss die Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Vor Einreichung der Klage ist zunächst zu prüfen, ob das Kündigungsschutzgesetz auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet. Zusätzlich wird im Rahmen der Beratung der mögliche Anspruch auf eine Abfindung bei Kündigung ermittelt.
Lohn, Zeugnis und Urlaub
Einen weiteren Kernbereich des arbeitsrechtlichen Mandates bildet die Geltendmachung bzw. Abwehr von Lohn- und Urlaubsansprüchen. Auch hierbei gilt stets zu beachten, dass Arbeitsverträge bzw. Tarifverträge sogenannte Verfallklauseln bzw. Ausschlussklauseln beinhalten, so dass eine zeitnahe und fachkundige Beratung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht erforderlich ist.
Oftmals kommt es nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu einer Auseinandersetzung bezüglich des auszustellenden Arbeitszeugnisses bzw. Zwischenzeugnisses. Auch die Bezahlung von Überstunden sowie die Urlaubsabgeltung können schnell streitig werden. Bei diesen Problemstellungen kann erfahrungsgemäß eine außergerichtliche Einigung erzielt werden, sodass ein gerichtliches Verfahren und damit ein erheblicher Kostenaufwand nicht notwendig ist.
Sollte einmal ein gerichtliches Verfahren erforderlich werden, so ist die richtige Prozessstrategie von entscheidender Bedeutung.
Erfolg durch Fortbildung
Der Fachanwalt für Arbeitsrecht ist verpflichtet, nachzuweisen, dass er über ein besonderes theoretisches Wissen und praktische Erfahrung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts verfügt. Zudem muss er jedes Jahr an Fortbildungen teilnehmen. Die Teilnahme an qualifizierten Fortbildungen stellt einen Grundstein für den Erfolg dar. Die Kanzlei Nowak Rechtsanwälte / Fachanwälte für Arbeitsrecht verfügt über das erforderliche Können, um Sie erfolgreich zu vertreten.
Unsere Leistungen:
- Erstellung, Gestaltung und Überprüfung eines Arbeitsvertrages und Dienstleistungsvertrages
- Überprüfung und Erstellung einer Aufhebungsvereinbarung und Abwicklungsvereinbarung
- Erhebung der Kündigungsschutzklage, Entfristungsklage und Leistungsklage
- Prüfung und Erstellung eines Zeugnisses und Zwischenzeugnisses
- Beratung bei Kündigung, Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag
- Prüfung der Erfolgsaussichten auf eine Abfindung
- Beratung im Zusammenhang mit Mutterschutz, Elternzeit, Arbeitszeit, Teilzeit- und Befristung sowie Arbeitnehmererfindungen und Arbeitsschutz
- Erstberatung am Telefon
Sie haben eine Kündigung oder Abmahnung erhalten? Ihr Arbeitgeber zahlt kein Lohn? Vereinbaren Sie sofort einen Termin mit einem Fachanwalt und Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Krefeld oder Ratingen. Nutzen Sie die Erfahrung von der Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht. Als Anwalt für Arbeitsrecht helfen wir Ihnen gerne.
Kommen Sie gerne auf uns zu und vereinbaren Sie mit uns einen Besprechungstermin.
Arbeitsstrafrecht
Der Anwalt für Arbeitsrecht ist auch im Bereich des Arbeitsstrafrechts tätig. Das Arbeitsstrafrecht ist ein Unterfall des Arbeitsrechts. Es handelt sich jedoch um ein Spezialgebiet, welches alle Fälle von Fehlverhalten mit Bezug zum Arbeitsplatz erfasst. Es kommen Straftaten aber auch Ordnungswidrigkeiten in Betracht. Dabei macht es keinen Unterschied, ob sich das Verhalten des Beschuldigten zum Nachteil des Arbeitnehmers oder zu Lasten des Arbeitgebers auswirkt.
Von besonderer Bedeutung ist sehr häufig der Vorwurf der Scheinselbstständigkeit. Oft sind sog. Solounternehmer von diesem Vorwurf betroffen. Wird im Rahmen einer Sozialversicherungsprüfung der Vorwurf der Beschäftigung von scheinselbstständigen erhoben, kann der Nachweis erhebliche sozialversicherungs- und steuerrechtliche sowie strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Insbesondere kommen „Steuerhinterziehung“ § 370 AO und die „Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen“ nach § 266a StGB in Betracht. Beide Straftaten betreffen den Arbeitgeber.
Im Bereich des Arbeitsstrafrechts ist zudem immer wieder von Relevanz der Vorwurf der illegalen Arbeitnehmerüberlassung bzw. Arbeitnehmerentsendung.
Sobald es zu schwerwiegenden Arbeitsunfällen kommt, werden nicht nur Berufsgenossenschaften, sondern auch die Polizei und die Staatsanwaltschaft aktiv. Im Rahmen eines eingeleiteten Ermittlungsverfahrens wird der Verdacht der Nichteinhaltung von Sicherheitsvorschriften geprüft. Zudem wird untersucht, ob ein Organisationsverschulden auf der Leistungsebene in Betracht kommt.
Erfolg durch Erfahrung und Fachwissen
Die Mandatsbearbeitung auf dem Spezialgebiet des Arbeitsstrafrechts erfordert zusätzliche Kenntnisse im Bereich des Sozialversicherungsrechts sowie des Steuerrechts, über die Herr Rechtsanwalt Michael Nowak verfügt. Wir beraten und unterstützen das betroffene Unternehmen ebenso wie die persönlich verantwortlichen Personen.
Wie im gesamten Bereich des Strafrechts, ist es auch im Gebiet des Arbeitsstrafrechts von besonderer Bedeutung, dass sobald ein Ermittlungsverfahren durch die Polizei, das Hauptzollamt oder das Finanzamt eingeleitet wurde, der Betroffene sich professioneller Hilfe bedient.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet des Arbeitsstrafrechts stehen wir Ihnen in dieser Phase zur Seite.
Selbstverständlich ist auch in diesem Bereich Vorsorge von entscheidender Bedeutung. Kommen Sie auf uns zu, wenn Sie prüfen möchten, ob Handlungsbedarf besteht.