Benachteiligung wegen des Geschlechts
Das Bundesarbeitsgericht hat die Rechte von Frauen, die auf gleiche Bezahlung wie ihre männlichen Kollegen pochen, gestärkt.
Nach einer Entscheidung der höchsten deutschen Arbeitsrichter reicht bei einer nachgewiesenen Differenz zum Vergleichsentgelt von Männern mit vergleichbarer Arbeit die Vermutung, dass die finanzielle Benachteiligung wegen des Geschlechts erfolgte (8 AZR 488/19). Allerdings könnte diese Vermutung vom Arbeitgeber widerlegt werden.
Geklagt hat eine Abteilungsleiterin aus Niedersachsen. In ihrem Fall lag das Vergleichsentgelt ihrer männlichen Kollegen sowohl beim Grundentgelt als auch bei der Zulage höher als ihr Entgelt. Die Vorinstanzen hatten unterschiedlich zu ihrer Klage entscheiden.
Das Vergleichsentgelt (Median-Entgelt) muss nach den Regeln des Entgelttransparenzgesetzes ermittelt werden. Es räumt Arbeitnehmern einen Auskunftsanspruch ein.
Nach Meinung des Herrn Rechtsanwalt Michael Nowak erleichtert das höchstrichterliche Urteil juristische Verfahren bei Entgeltdiskriminierung. Mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts kehre sich die Beweislast um. Arbeitgeber müssen nachweisen, nicht zu diskriminieren.
Die Erfolgsaussichten bei vergleichbaren Klagen sind durch das Urteil deutlich gestiegen.
Gerne beraten wir Sie. Rufen Sie uns an.
von Michael Nowak
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