Herzlich Willkommen bei den Fachanwälten für Arbeitsrecht sowie Spezialisten für Verkehrsrecht. Wir freuen uns über Ihren Besuch!
Die Rechtsanwaltskanzlei Nowak Rechtsanwälte mit Schwerpunkt in den Rechtsgebieten Arbeitsrecht und Verkehrsrecht berät und vertritt insbesondere Arbeitnehmer, Unfallgeschädigte, Betroffene eines Bußgeldverfahrens und Angeklagte im Rahmen eines Verkehrsstrafverfahrens.
Im Mittelpunkt der fachkompetenten und zielorientierten Tätigkeit stehen ausschließlich Sie und Ihre Bedürfnisse. Einsatzbereitschaft, Freude an der Tätigkeit und aktuelles Fachwissen als Fachanwälte für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht zeichnen uns aus. Aufgrund der jahrelangen und umfangreichen Erfahrung verlieren wir nie den Blick für das Wesentliche. Wir schauen auch über den Tellerrand hinaus, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.
Fachanwalt für Arbeitsrecht in Krefeld und Ratingen
Unsere Kernkompetenz im Bereich des Arbeitsrecht liegt in der Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern. Dies gilt insbesondere bei einer ordentlichen oder fristlosen Kündigung im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens vor dem Arbeitsgericht. Zudem beraten und betreuen wir Betriebsräte bei der Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten nach dem Betriebsverfassungsgesetz. Aber auch bei der Verhandlung und Erstellung eines Sozialplans und Interessenausgleiches.
Rechtsanwalt Michael Nowak als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Krefeld und Ratingen berät und vertritt Geschäftsführer und leitende Angestellte im Arbeitsstrafrecht. Hierbei profitierter Sie von der Erfahrung des Herrn Rechtsanwalt Michael Nowak als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Krefeld auf dem Gebiet des Strafrechts.
Fachanwalt für Verkehrsrecht in Krefeld und Ratingen
Im Bereich des Verkehrsrechts steht die Unfallregulierung, also die Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall im Mittelpunkt der Tätigkeit. Zudem vertreten wir Sie im Bereich des Verkehrsstrafrechts und des Ordnungswidrigkeitsrechts. Zum Verkehrsrecht gehört auch die Betreuung von Autohäusern und Autokäufern bei der Anfertigung, beim Abschluss und bei der Rückabwicklung von Kaufverträgen.